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Agentur für
professionelle Texte |
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1
Allgemeines
1.1 |
Für das jeweilige Vertragsverhältnis
gilt ausschließlich deutsches Recht. |
1.2 |
Alle Rechtsgeschäfte erfolgen auf
Grundlage der nachstehenden Bedingungen. |
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2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 |
Der Korrekturservicevertrag kommt
zustande, wenn der Auftraggeber das Auftragsformular über die
Einverständnisschaltfläche bestätigt hat, dieses mittels elektronischer Medien dem
Auftragnehmer zugegangen ist und im Falle der Auftragsannahme dem Auftraggeber innerhalb
von 24 Stunden nach Eingang des Auftrags per E-Mail eine Auftragsbestätigung über die zu
korrigierenden Internetseiten übermittelt worden ist. |
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3 Umfang und Grundlagen der Prüfung
3.1 |
Es bedarf einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung (durch Angabe im elektronischen Auftragsformular), wenn bei
einzelnen Wörtern die vom Auftraggeber bewusst verwendete Abweichung von der Schreibweise
entsprechend DUDEN - Praxiswörterbuch zur neuen Rechtschreibung oder DUDEN 1 - Die
deutsche Rechtschreibung ( 20. oder 22. Auflage) beibehalten und nicht korrigiert werden
soll. |
3.2 |
Da Internetseiten keiner DIN-Norm
unterliegen, gelten 1000 Zeichen (inklusive Satz- und Leerzeichen) als
Berechnungsgrundlage. Seiten mit größerem Umfang werden entsprechend dieser Grundlage
berechnet. Eine Abweichung von 5% gilt als Karenzwert. |
3.3 |
Eilaufträge
sind auf 10.000 Zeichen pro Auftrag begrenzt. |
3.4 |
Die Korrektur der Internetseiteninhalte
erfolgt nicht im Datenbestand selbst, außer der Auftraggeber wünscht dies ausdrücklich.
Der Prüfungsbericht enthält eine detaillierte Auflistung aller Korrekturen und wird dem
Auftraggeber entweder auf elektronischem Weg per E-Mail oder per Telefax zugeleitet. |
3.5 |
Der Auftraggeber erteilt dem
Auftragnehmer die ausdrückliche Erlaubnis, Internetseiten ganz oder teilweise
zwischenzuspeichern. Alle Daten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nur zum
Zweck der Korrektur verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. |
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4 Übermittlung des Prüfungsberichts
4.1 |
Die Übermittlung des Prüfungsberichts
wird entsprechend der Versandart vorgenommen, die der Auftraggeber im elektronischen
Auftragsformular gewünscht hat. |
4.2 |
Der Auftragnehmer übernimmt keine
Haftung für eine erfolgreiche Übermittlung. Alle Verpflichtungen des Auftragnehmers sind
erfüllt, wenn der Prüfungsbericht - entsprechend der jeweiligen Versandart - abgesandt
worden ist. |
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5 Haftung
5.1 |
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Unrichtigkeiten im Text
der Internetseiten verbleiben. Verbleiben gleichwohl Mängel und sind diese nicht völlig
unerheblich, so hat der Auftraggeber den Mangel unter möglichst genauer Beschreibung
innerhalb von 14 Tagen zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die
Korrektur an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine
Einwendung, so gilt die Korrektur als genehmigt. Der Auftraggeber hat gleichzeitig dem
Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Schlägt die
Mängelbeseitigung innerhalb der Frist fehl, verliert der Auftragnehmer entsprechend der
Bedeutung des Mangels zur Gesamtdienstleistung des Auftragnehmers seine Honoraransprüche. |
5.2 |
Der Auftragnehmer haftet nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare
Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur beim Auftraggeber entstehen. |
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6 Vertraulichkeit
6.1 |
Der Auftragnehmer sichert die Wahrung
der Vertraulichkeit über den Inhalt der Internetseiten zu. Sofern die Korrektur nicht von
dem Auftragnehmer, sondern von unabhängigen Korrektoren, die nach einer
Qualitätsprüfung durch den Auftragnehmer mit den Korrekturaufträgen beauftragt werden,
erfolgt, so sind diese Personen zur Verschwiegenheit durch den Auftragnehmer verpflichtet
worden. Insbesondere aber durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht
garantiert werden. Beispielsweise ist nicht ausgeschlossen, dass unbefugte Dritte auf
übermittelte Dokumente in Netzwerken Zugriff nehmen. Der Auftragnehmer haftet für solche
Eingriffe Dritter nicht. |
6.2 |
Im Übrigen sind der Auftragnehmer und
der Korrektor berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter anderem zur Sicherung der
Rückübersendung oder Rückübermittlung der Internetseiten Sicherungskopien anzufertigen
und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer
aufzubewahren. |
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7 Dauer der Prüfung, Haftung für Verzögerungen
7.1 |
Der Auftragnehmer wird die Korrekturen
der Internetseiten des Auftraggebers, sofern kein anderer Termin durch Angabe eines
Kalendertages vereinbart wurde, schnellstmöglich durchführen und den Prüfungsbericht in
die Übermittlung oder Übersendung geben. |
7.2 |
Im Falle einer Überschreitung der
genannten oder vereinbarten Termine bei Korrekturen von Internetseiten kann der
Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen; der Auftragnehmer verliert damit seinen
Anspruch auf das Korrekturhonorar bezüglich der nach Kündigung nicht mehr erbrachten
Korrekturleistungen. Bei einer Komplett-Korrektur der Internetseiten des Auftraggebers ist
dem Auftragnehmer vor einer Kündigung zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. |
7.3 |
Erkennt der Auftragnehmer, dass es zu
Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung kommt, wird er sich bemühen, den Auftraggeber
zu informieren. Die hier niedergelegten Rechte des Auftraggebers wegen Verzögerung
bleiben unberührt. |
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8 Rechnung, Zahlungsziel
8.1 |
Der Auftragnehmer berechnet dem
Auftraggeber das Honorar für die Korrektur unverzüglich nach Fertigstellung von
Korrektur und Prüfungsbericht. Der Auftraggeber erhält die Rechnung in der Regel auf dem
Postweg. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. |
8.2 |
Gerät der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, S. 1 n. F. BGB) zu berechnen. |
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9 Schlussbestimmungen
9.1 |
Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk
und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für eine
Änderung des Schriftformerfordernisses. |
9.2 |
Sind oder werden Teile dieser
Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die unter Berücksichtigung
der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am besten
geeignet ist. |
9.3 |
Auf das Vertragsverhältnis zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. |
9.4 |
Ergänzend zu den vertraglichen
Bestimmungen gelten die Vorschriften des Geschäftsbesorgungsvertrages
(§ 675 BGB). |
9.5 |
Gerichtsstand
ist Siegburg. |
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Stand: 01.11.2000 |
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