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1   Allgemeines
1.1

Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.2

Alle Rechtsgeschäfte erfolgen auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen.



2  Zustandekommen des Vertrages
2.1

Der Korrekturservicevertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Auftragsformular über die Einverständnisschaltfläche bestätigt hat, dieses mittels elektronischer Medien dem Auftragnehmer zugegangen ist und im Falle der Auftragsannahme dem Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Auftrags per E-Mail eine Auftragsbestätigung über die zu korrigierenden Internetseiten übermittelt worden ist.


3  Umfang und Grundlagen der Prüfung
3.1

Es bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (durch Angabe im elektronischen Auftragsformular), wenn bei einzelnen Wörtern die vom Auftraggeber bewusst verwendete Abweichung von der Schreibweise entsprechend DUDEN - Praxiswörterbuch zur neuen Rechtschreibung oder DUDEN 1 - Die deutsche Rechtschreibung ( 20. oder 22. Auflage) beibehalten und nicht korrigiert werden soll.

3.2

Da Internetseiten keiner DIN-Norm unterliegen, gelten 1000 Zeichen (inklusive Satz- und Leerzeichen) als Berechnungsgrundlage. Seiten mit größerem Umfang werden entsprechend dieser Grundlage berechnet. Eine Abweichung von 5% gilt als Karenzwert.

3.3 Eilaufträge sind auf 10.000 Zeichen pro Auftrag begrenzt.
3.4

Die Korrektur der Internetseiteninhalte erfolgt nicht im Datenbestand selbst, außer der Auftraggeber wünscht dies ausdrücklich. Der Prüfungsbericht enthält eine detaillierte Auflistung aller Korrekturen und wird dem Auftraggeber entweder auf elektronischem Weg per E-Mail oder per Telefax zugeleitet.

3.5

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die ausdrückliche Erlaubnis, Internetseiten ganz oder teilweise zwischenzuspeichern. Alle Daten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nur zum Zweck der Korrektur verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.


4  Übermittlung des Prüfungsberichts
4.1

Die Übermittlung des Prüfungsberichts wird entsprechend der Versandart vorgenommen, die der Auftraggeber im elektronischen Auftragsformular gewünscht hat.

4.2

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Übermittlung. Alle Verpflichtungen des Auftragnehmers sind erfüllt, wenn der Prüfungsbericht - entsprechend der jeweiligen Versandart - abgesandt worden ist.


5  Haftung
5.1

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Unrichtigkeiten im Text der Internetseiten verbleiben. Verbleiben gleichwohl Mängel und sind diese nicht völlig unerheblich, so hat der Auftraggeber den Mangel unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von 14 Tagen zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Korrektur an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Einwendung, so gilt die Korrektur als genehmigt. Der Auftraggeber hat gleichzeitig dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb der Frist fehl, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zur Gesamtdienstleistung des Auftragnehmers seine Honoraransprüche.

5.2

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur beim Auftraggeber entstehen.


6  Vertraulichkeit
6.1

Der Auftragnehmer sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Internetseiten zu. Sofern die Korrektur nicht von dem Auftragnehmer, sondern von unabhängigen Korrektoren, die nach einer Qualitätsprüfung durch den Auftragnehmer mit den Korrekturaufträgen beauftragt werden, erfolgt, so sind diese Personen zur Verschwiegenheit durch den Auftragnehmer verpflichtet worden. Insbesondere aber durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Beispielsweise ist nicht ausgeschlossen, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Dokumente in Netzwerken Zugriff nehmen. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht.

6.2

Im Übrigen sind der Auftragnehmer und der Korrektor berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter anderem zur Sicherung der Rückübersendung oder Rückübermittlung der Internetseiten Sicherungskopien anzufertigen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufzubewahren.


7  Dauer der Prüfung, Haftung für Verzögerungen
7.1

Der Auftragnehmer wird die Korrekturen der Internetseiten des Auftraggebers, sofern kein anderer Termin durch Angabe eines Kalendertages vereinbart wurde, schnellstmöglich durchführen und den Prüfungsbericht in die Übermittlung oder Übersendung geben.

7.2

Im Falle einer Überschreitung der genannten oder vereinbarten Termine bei Korrekturen von Internetseiten kann der Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen; der Auftragnehmer verliert damit seinen Anspruch auf das Korrekturhonorar bezüglich der nach Kündigung nicht mehr erbrachten Korrekturleistungen. Bei einer Komplett-Korrektur der Internetseiten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer vor einer Kündigung zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.

7.3

Erkennt der Auftragnehmer, dass es zu Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung kommt, wird er sich bemühen, den Auftraggeber zu informieren. Die hier niedergelegten Rechte des Auftraggebers wegen Verzögerung bleiben unberührt.


8  Rechnung, Zahlungsziel
8.1

Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur unverzüglich nach Fertigstellung von Korrektur und Prüfungsbericht. Der Auftraggeber erhält die Rechnung in der Regel auf dem Postweg. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar.

8.2

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, S. 1 n. F. BGB) zu berechnen.


9  Schlussbestimmungen
9.1

Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

9.2

Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am besten geeignet ist.

9.3

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.4

Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten die Vorschriften des Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 BGB).

9.5 Gerichtsstand ist Siegburg.
Stand: 01.11.2000

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Letzte Aktualisierung: 27.10.2022

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